Zweitwohnungssteuer
Steuerschuldner ist, wer im Stadtgebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum eine Zweitwohnung innehat. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner außerhalb des Stadtgebietes gelegenen Hauptwohnung im Stadtgebiet zu Zwecken der Erholung, Berufsausübung oder der Ausbildung innehat. Dabei bleibt es unerheblich, ob die Zweitwohnung Eigentum ist oder angemietet wurde.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 20 vom Hundert des jährlichen Mietaufwandes und wird auf volle Euro abgerundet.
Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar. Wird eine Wohnung erst nach dem 1. Januar bezogen, so entsteht die Steuerschuld zu Beginn des Kalendervierteljahres, in das der Beginn des Innehabens der Zweitwohnung fällt.
Die Steuerschuld endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem der Steuerschuldner aus der Wohnung auszieht.
Vermietete Wohnungen dienen dem Eigentümer als reine Kapitalanlage und werden nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen, sofern eine Eigennutzung nicht besteht.
Mieter und Eigentümer von Nebenwohnungen in Bad Wildbad sind zusätzlich auch Abgabeschuldner der Pauschalen Jahreskurtaxe.
Ansprechpartner
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Rathaus Bad Wildbad
,
Zimmer: 20
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Fax:
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