Kurtaxe
In der Stadt Bad Wildbad wird zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Veranstaltungen eine Kurtaxe erhoben. Das Erhebungsgebiet umfasst 2 Kurbezirke, die in gestaffelten Beträgen erhoben werden.
Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die nicht Einwohner der Stadt Bad Wildbad sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen geboten sind. Nicht kurtaxepflichtig sind Kranke, die sich in Krankenhäusern aufhalten, die der allgemeinen Krankenversorgung dienen.
Kurbezirk I:
Stadtteil Wildbad mit Sommerberg, Ziegelhütte, Lautenhof
Kurbezirk II:
Stadtteil Calmbach mit Kleinenzhof und Campingplatz,
Stadtteile Sprollenhaus mit Sprollenmühle, Nonnenmiss mit Kohlhäusle,
Christophshof mit Kälbermühle und Campingplatz und
Stadtteile Aichelberg mit Rehmühle und Campingplatz,
Hünerberg und Meistern
Tageskurtaxe
Kurbezirk I: 3,30 Euro pro Tag und Person
Kurbezirk II: 2,00 Euro pro Tag und Person
Pauschale Jahreskurtaxe
Kurbezirk I: 100,00 Euro pro Jahr und Person
Kurbezirk II: 35,00 Euro pro Jahr und Person
Einwohnerkurkarte
35,00 Euro pro Jahr und Person
Näheres regelt die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Bad Wildbad.
Ansprechpartner
Finanzverwaltung
Rathaus Bad Wildbad
,
Zimmer: 21
Telefon:
07081 930-141
Fax:
07081 930-114
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag zusätzlich 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr