Kampfhund
Nach der sogenannten Kampfhundeverordnung wird bei Hunden der Rassen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, da diese als besonders gefährlich und aggressiv gelten. Die Halter solcher Hunde können die Vermutung, bei dem Hund handle es sich um einen Kampfhund, widerlegen.
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