Hundesteuer
Jeder Hundehalter des Gemeindegebietes ist verpflichtet, einen über 3 Monate alten Hund innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Hundehaltung anzumelden. Die Abmeldung ist innerhalb eines Monats nach Ende der Hundehaltung anzuzeigen.
Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.
Auf Antrag können Hunde von der Steuer befreit werden, wenn eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen >>B<<, >>BL<<, >>aG<< oder >>H<< besitzen,
- Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen,
- Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird und Diensthunde, deren Halter ein Mitarbeiter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist und die Hundehaltung im überwiegenden öffentlichen Interesse erfolgt,
- Hunden von Forstbediensteten und von bestätigten Jagdaufsehern, soweit diese Hunde für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich sind,
- Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
- Herdengebrauchshunden, in der erforderlichen Anzahl,
- Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern bei der Ausübung des Wachdienstes (beruflich) benötigt werden,
- Hunden, die zur Bewachung von Wohngebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gehalten werden, wenn dies nach Lage der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist.
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetiker dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet sind.
Der Steuersatz beträgt derzeit
- für den Ersthund
108,00 Euro - für jeden weiteren Hund
216,00 Euro - erster Kampfhund
552,00 Euro - jeder weitere Kampfhund
780,00 Euro - Zwingersteuer
360,00 Euro
Ansprechpartner
Finanzverwaltung
Rathaus Bad Wildbad
,
Zimmer: 21
Telefon:
07081 930-141
Fax:
07081 930-114
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Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag zusätzlich 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr