Grundbuchangelegenheiten

Grundbucheinsichtsstelle bei der Stadt Bad Wildbad

Aufgrund der Neuordnung des Grundbuchwesens hat die Stadt Bad Wildbad eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet, damit die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor Ort Einsicht in das Grundbuch nehmen können. Einsicht genommen werden kann bei Nachweis eines berechtigten Interesses in das elektronische Grundbuch. Darüber hinaus werden Ausdrucke sowie beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften aus dem Grundbuch erteilt.
Die Grundbucheinsichtsstelle befindet sich im Rathaus Wildbad und ist während der üblichen Dienstzeiten (montags bis freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie montags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) für Publikum geöffnet; eine vorherige Kontaktaufnahme und Terminabsprache wird aber empfohlen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Heiko Friedrich (Tel. 07081 930-122) oder Frau Melanie Roller (Tel. 07081 930-141).

Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Rathaus Bad Wildbad , Zimmer: 12

Telefon: 07081 930-122
Fax: 07081 930-114
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag zusätzlich 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr